Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 29a Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen

ZPO § 29a Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen

[ Auszug: (1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich  ... ]